Leistung, die ihren Preis wert ist!
Gerne werde ich für Sie vor einer Mandatierung möglichst präzise die Kosten einer anwaltlichen Beratung / Vertretung ermitteln. Sie erhalten hierzu jederzeit unverbindlich die von Ihnen gewünschten Auskünfte. Bitte rufen Sie mich an oder senden Sie uns unter Verwendung unseres Kontaktformulars eine Email. Ich setze mich dann kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen.
Seit 01.07.2004 richtet sich die Vergütung eines Rechtsanwaltes grundsätzlich nach dem neuen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bis zum 01.07.2004 galt die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO).
Alternativ bewährt sich in der Praxis die individuelle Vereinbarung des Honorars zwischen Anwalt und Mandant auf der Basis von festen Stundenhonoraren. Bei Dauermandaten empfiehlt sich der Abschluss eines Beratungsvertrages, der ein monatliches Pauschalhonorar für eine vom Rechtsanwalt zu erbringende Grundleistung vorsieht.
In der Regel rechne ich auf Stundenbasis mit einem vereinbarten Stundensatz zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und weiterer Auslagen (z.B. Reisekosten) ab. Das Erst(beratungs-)gespräch ist bei mir immer kostenfrei. Denn Sie wollen ja wissen, mit wem Sie es zu tun haben.